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Verfasst am 19.01.2006 16:00:47 Uhr
Zettel und Bescheid

Neulich hatte ich das Bedürfnis, mir amtseitig Informationen einzuholen. Dazu nahm ich den Magistrats-Brief von 2003 mit aufs Rathaus. An der Rezeption wurde mir angedeutet, mein Ziel sei ein Zimmer im 3.Stock. Oh schnauff! Nach erreichen desselben klopfte ich zuerst ganz ausser Puste zaghaft am Zimmer des Sachbearbeiterinnen-Team und hörte kein "herein". Also artig, wie ich war, ging ich ein paar Zimmer weiter zum offenen Leiterzimmer und sah den Herrn Leiter schon in den Mantel schlüpfen, denn es war ja bereits 20min vor Feierabend. Bestimmt hatte er Gleitzeit, denn normale Leute müssen zum Team und wenn das Team mit Problemen nicht mehr klar kommt, wird das Problem eben auf morgen vertagt. Bei der Seefahrt soll der Kapitän als letzter das Schiff verlassen, wenn es kriselt, aber bei Behörden ist das wohl anders?

Völlig außer Atem und ohne große Überlegung holte ich den Brief aus der Tasche, faltete das Papier auseinander und wollte dem Chef mein Anliegen vortragen, ganz spontan. Ich hätte hier einen Zettel von der Stadt und wollte dazu dies und das wissen. Ei, ich hatte das Wort Zettel noch nicht ausgesprochen, da wurde der Chef aber wild. Das sei kein Zettel, sondern ein Bescheid, und darauf beharrte er hartnäckig, dies mehrmals belehrend wiederholend. Als ich es einsah, - das ist wohl in solchen Situationen klüger- , ging er mit mir zum "Damenzirkel", genannt "Team" und ich durfte noch einmal mein Anliegen vortragen, wobei er mich abhörte, dass ich ja auch nicht das Wort Zettel verwende, sondern das soeben frisch gelernte Wort Bescheid. So ist es recht Herr Justiziar.

Ist ja eigentlich auch nicht so schwer zu begreifen, denn auf den Euro-BankNoten steht ja auch nicht "Zettel zu 50EURO" drauf und auf der Briefmarken nicht "Brief-Zettel zu 50EuroCent". Meinem Freund Reinhard dies berichtend, belehrte er mich, der Amtsleiter habe ganz recht gehabt, ich solle ihn schön grüßen (was ich hiermit tue), denn gegen einen Zettel könne man keinen Widerspruch oder Einspruch einlegen, aber einem Bescheid kann man widersprechen.

Hiermit lege ich Zuspruch ein gegen diesen Bescheid von 2003. Leider wurde mir angedeutet, dass ich am nächsten Tag schon einen aktuelleren Bescheid von 2006 in meinem Briefkasten haben würde und sich mein Zuspruch damit erledigt hat. (dp)
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