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Verfasst am 11.06.2005 21:18:42 Uhr
Deckel sucht Topf

Oh Du meine Güte! Über Behörden und Politiker wird gelästert, aber im Handel wird auch nicht alles umsatz-optimiert gemanagt:

[Winke_durch_die_Blume-Foto,Mai/Juni 2005by Reinhard Körber,Linden]Da fuhr ich heute in einen Baumarkt und wollte anstatt grüne andersfarbige Zimmergewächshäuser kaufen. Das Gebäude besteht aus einer tragenden Bodenwanne (Topf) und einem mit Lüftungsschlitzen versehenen leicht zerbrechlichen Plexiglasdach (Deckel). Diese Bodenwanne gibt es in Farben blau, grün, gelb, rot und zwar als Single und kostet ca. 1,39EURO und firmiert unter der Bezeichnung Pflanzschale. Alle Pflanzschalen unterscheiden sich nur in der Farbe und eventuell im EAN-Aufkleber. Offiziell gibt es den Deckel aber nur in Kombination mit einer grünen baugleichen Bodenwanne zum Kampfpreis von insgesamt 3,29EURO. Geht der Deckel kaputt, muss man sich den kompletten Satz inclusive der grünen Wanne neu kaufen. Ein Deckel alleine würde also 1,90EURO kosten, würde der Markt ihn einzeln verkaufen wollen. Leider ist der Handel nicht fähig, die Ladenhüter Pflanzschalen zu vermarkten, indem er sich darauf einlässt, die Deckel separat zu verkaufen, denn sie gehen ja viel schneller kaput (ettliche waren es schon im Regal). In einem der Märkte wurden mir die nichtgrünen an der Kasse gegen grüne Bodenwannen, die eigentlich eine Pflanzschalen-EAN haben, als Ergänzung zum Zimmergewächshaus-Deckel ausgetauscht. Die Verkaufs-Manager hatten wohl diese Idee: erlaubt man, die grünen Bodenwannen auch als Pflanzschalen zu verkaufen, hat man bei Zimmergewächshäusern mit zerbrochenen Deckeln keinen Totalverlust. Aber andererseits, wer braucht denn soviele bunten Pflanzschalen, denn das Pflanzen ist doch ein vorübergehender Vorgang von wenigen Minuten, da tut es doch auch eine einfarbige Bodenwanne. Dahingegen kann man einem blumengießenenden Wohnungshüter sagen: "bitte giesse das rote Zimmergewächshaus nur einmal zweiwöchentlich und stelle sie ja nicht in die pralle Sonne, das gelbe Zimmergewächshaus kannst Du ruhig in Ofennähe lassen und 2mal wöchentlich nach dem Rechten schauen".

Eine parallele Geschichte ist mir aus einer öffentlich-rechtlichen Behörde zugetragen worden: Es ging um WC-Papier, hervorragend geeignet auch zum Säubern anderer Gegenstände als nur für den eigentlichen Zweck. Doch da sei ein Rechnungshof gegen eingeschritten, da nicht statthaft. Also hat man sich fortan vom Handel einen Lieferschein über Strahlenschutzpapier ausstellen lassen und der Rechnungshof war zufrieden.

Last but not least: Unsere Hände sind vom Herrgott nur zum Festhalten und Begreifen konstruiert worden. Wer also missbräuchlich seine Hände zum Kopfkratzen benutzt, verstößt gegen das Urheber-Recht des Schöpfers.
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