Verfasst am 07.01.2005 06:05:13 Uhr Frankreich und seine Familien-Namen , TEIL1 Nach einer (im Zeitraum vom 04. bis 08.01.2005) von hand überarbeiteten automatischen google-Übersetzung einer Seite von www.geopatronyme.com (im Jan. 2009 veralt.: www.cartedefrance.tm.fr) ergibt sich nachfolgender Sachverhalt (teilweise gekürzt oder ergänzt). Weitere Links zu diesem Thema: Eintrag am 03.März2005 oder über das Inhaltsverzeichnis Anmerkung zur Verlinkung auf Anker Ursprung der Familiennamen:Die Namen werden in zwei Kategorien eingeteilt: 1.: die individuellen Namen sind mit der Person verbunden und nicht übertragbar auf andere Personen. 1.1: Vornamen (einen oder mehrere erhält man seit Geburt) 1.2: Beinamen (erhält man im Laufe des Lebens) 1.3: Pseudonyme (alias-Namen gibt man sich selbst aus gewissen Gründen) 2.: gemeinsame Namen aller Familienmitglieder sind momentan in Frankreich einmalig und bleiben erblich. 2.a) Geschichte:In den meisten antiken Zivilisationen diente nur ein Name dazu, das Indivuum zu benennen. Nur die Römer benutzten ein System von drei Namen: den Vornamen, den Namen der Familiengruppe und den Familiennamen, wobei die Leute des gewöhnlichen Volkes nur Vorname und Familienname trugen. Mit der röm.Expansion hat sich das System von drei Namen auf das ganze Imperium und besonders Gallien ausgedehnt. Im 5.Jh. zerstören die barbarischen Invasionen das röm.Imperium und damit auch dieses Namenssystem in Gallien. Die Bevölkerung nimmt fortan wieder das System mit nur einem individuellen nicht erblichen Namen an, so wie es vor der Römerzeit war. Dieser Brauch dauert bis zum 10.Jh. Angesichts der großen Bevölkerungszahl wird ab dem 10.Jh. nach und nach wieder ein erblicher Familienname als Beiname zum Vornamen eingeführt, und zwar zuerst unter der sogenannten "edlen" und nach und nach bei der gesamten Bevölkerung. Ab dem 15.Jh. wird die Existenz von Familiennamen von der politischen Macht durchgreifend geregelt. 1474 verbietet Ludwig XI. die Namen ohne königliche Genehmigung zu ändern. 1539 veröffentlicht Francois I. den Beschluss von Villers-Cotterêt. Seit dieser Zeit werden zwingend Verzeichnisse des Zivilstandes eingeführt und damit die Pfarrer betraut. In Wirklichkeit war diese (freiwillige) Praxis schon im vorangegangenen Jahrhundert in den Städten üblich und wird nun für das ganze Land verbindlich. Seit der frz. Revolution wird die Registrierung über den Zivilstand von den Kirchengemeinden auf die Rathäuser übertragen. Ein Gesetz aus dem Jahre 1794 verbietet, Namen und Vornamen von anderen Leuten zu tragen, als im Zivilstandesverzeichnis eingetragen sind. Jedoch kann der Staatsrat einer Familiennamenänderung (zur Zeit ca. 800 pro Jahr) zustimmen. 1870 führt die Einführung des Familienstammbuchs zur Festschreibung der Orthographie aller Familiennamen. 2.b) Ursprünge der FamiliennamenDie bestehenden Namen in Frankreich hängen mit den Ursprüngen der französischen Bevölkerung durch Besiedlung, Invasion und Einwanderung zusammen:
2.c) Typologie der Familiennamen
Übersetzung mit Hilfe vom google-Translator und Langenscheidts Taschenwörterbuch (dp)
Fortsetzung folgt ANMERKUNG: Ersetzung von BLINK-Tag durch U-Tag. (validome.org sei dank!) archiviert(tbid51.2): (dp) 19.01.2006, 15.11.2008(2,25h(+keywordsortierung +flagcounter +emoticon +ent-BLINK-t)), 21.11.2008 (0,03h (+home.icon)), 19.01.2009 (0,15h (+w3c_LiCh)), 16.7.2010(+0,05h(-validome.org+w3c_HTMLch)) | ||||||